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REVOFIL Aquashine PTX 1 x 2.0 ml
REVOFIL Aquashine PTX 1 x 2.0 ml
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REVOFIL AQUASHINE PTX 1 X 2.0 ML
Mit Aquashine PTX erhält Ihre Haut nicht nur neue Frische, sondern auch ihre natürliche Ausstrahlung zurück. Dieses hochwirksame Mesotherapie-Produkt wurde speziell für die Revitalisierung reifer Haut entwickelt, die bereits feine Linien oder Falten zeigt.
Dank seiner einzigartigen Formel mit Hyaluronsäure und biomimetischen Peptiden stimuliert Aquashine PTX die Hautregeneration und sorgt für eine langanhaltende Revitalisierung über mehrere Wochen. Es aktiviert alle Hautschichten, unterstützt die Bildung und gleichmäßige Verteilung von Fibroblasten und trägt so zu einer sichtbar glatteren, pralleren Haut bei.
Vielseitig einsetzbar – nicht nur im Gesicht, sondern auch an Hals, Dekolleté und sogar an den Händen, wo die Haut oft besonders beansprucht wird. Zusätzlich eignet sich Aquashine PTX zur Aufhellung von Sommersprossen und Reduzierung von Couperose.
Ein weiterer Vorteil: Es schützt die Haut vor weiteren Alterungsprozessen, indem es freie Radikale neutralisiert – für ein jugendliches, ebenmäßiges Hautbild.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Glattere Haut & mehr Spannkraft – Fördert die Neubildung von Hautzellen, reduziert sichtbar Falten und steigert die Hautelastizität.
- Verbesserung des Hautbildes – Mildert verschiedene Hautprobleme und sorgt für ein ebenmäßigeres Erscheinungsbild.
- Frische & Vitalität – Belebt müde, fahl wirkende Haut durch gezielte Zellregeneration und verleiht ihr neue Strahlkraft.
BEHANDLUNGSBEREICHE
- Dekolleté
- Gesicht
- Hals
- Hände
- Nasolabialfalten
- Periorale Falten
INJEKTIONSBEREICH
Mesotherapie, kleine Falten
KONZENTRATION
HA 15 mg / ml
NADEL/KANÜLEN
nicht im Lieferumfang enthalten
VERPACKUNGSINHALT
1 x 2.0 ml Fertigspritze
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
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