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PBSERUM® | SPECIFIC AGEDEFY PERIOCULAR 3 x 0,10 g + 3 x 3 ml
Die PBSerum® Specific Line steht für eine innovative Mesotherapie-Lösung, die das anhaltende zweistellige Wachstum in der ästhetischen Medizin unterstützt. Mit der steigenden Nachfrage nach nicht-chirurgischen und minimal-invasiven Behandlungen bietet diese Produktlinie maßgeschneiderte Lösungen für die häufigsten Indikationen: Anti-Aging, Aknenarben und Dehnungsstreifen. Die PBSerum® Specific Line umfasst spezifische Anwendungen für Gesichts- und Handverjüngung, periokulare Verjüngung sowie die gezielte Reparatur von Aknenarben und Striae.
Das Produkt stimuliert die Neubildung von Kollagen und Elastin, setzt wichtige trophische Faktoren frei und bietet effektiven Schutz vor freien Radikalen. Das einfach anzuwendende enzymatische System mit aktiven Inhaltsstoffen beinhaltet auch eine Heimpflegeoption, um die Ergebnisse in fünf Indikationsbereichen weiter zu optimieren. Diese Lösung zur Hautreparatur und -verjüngung basiert auf fundiertem medizinischen Fachwissen und intensiver Forschung.
Was macht die PBSerum® Specific Line einzigartig? Diese Produktlinie nutzt einen einzigartigen Wirkmechanismus, der die Synergie zwischen rekombinanten Enzymen und aktiven Inhaltsstoffen vereint. Sie ist für ein breites Spektrum von Patienten geeignet, einschließlich aller Hauttypen und empfindlicher Haut. Das minimalinvasive Produkt bietet vielseitige transdermale Anwendungsmöglichkeiten und verursacht weder Peeling-Effekte noch das Risiko von Verfärbungen oder Verbrennungen. Patienten können sofort nach der Behandlung in ihren Alltag zurückkehren.
INDIKATIONEN:
Patienten mit feinen Fältchen im Augenbereich
Dunklen Augenringen- und Augenschatten
ENZYMATISCHES SYSTEM & INHALTSTOFFE:
Kollagenase
G/H PB220
Lyase PB72K
Allantoin
Vitamin C
Ferulasäure
Tranexamsäure
Troxerutin
VORTEILE:
Verbessert feine Fältchen
Mindert dunkle Augenringe- und schatten
BEHANDLUNGSBEREICHE:
Augenbereich
Periokular
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).