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PBSERUM® | SPECIFIC NEOSKIN ACNE SCARS 4 x 0,10 g + 4 x 5 ml
Die PBSerum® Specific Line steht für eine innovative Mesotherapie-Lösung, die das anhaltende zweistellige Wachstum in der ästhetischen Medizin unterstützt. Mit der steigenden Nachfrage nach nicht-chirurgischen und minimal-invasiven Behandlungen bietet diese Produktlinie maßgeschneiderte Lösungen für die häufigsten Indikationen: Anti-Aging, Aknenarben und Dehnungsstreifen. Die PBSerum® Specific Line umfasst spezifische Anwendungen für Gesichts- und Handverjüngung, periokulare Verjüngung sowie die gezielte Reparatur von Aknenarben und Striae.
Das Produkt fördert die Regeneration von Kollagen und Elastin, setzt wichtige trophische Faktoren frei und schützt effektiv vor freien Radikalen. Ein benutzerfreundliches enzymatisches System mit aktiven Inhaltsstoffen, das auch eine Heimpflege umfasst, um die Ergebnisse in fünf Indikationsbereichen zu optimieren. Diese Lösung vereint medizinisches Fachwissen und Forschung, um die Haut zu reparieren und zu verjüngen.
Was macht die PBSerum® Specific Line einzigartig? Diese Produktlinie nutzt einen einzigartigen Wirkmechanismus, der die Synergie zwischen rekombinanten Enzymen und aktiven Inhaltsstoffen vereint. Sie ist für ein breites Spektrum von Patienten geeignet, einschließlich aller Hauttypen und empfindlicher Haut. Das minimalinvasive Produkt bietet vielseitige transdermale Anwendungsmöglichkeiten und verursacht weder Peeling-Effekte noch das Risiko von Verfärbungen oder Verbrennungen. Patienten können sofort nach der Behandlung in ihren Alltag zurückkehren.
INDIKATIONEN:
Patienten, die Narben infolge von Akne im Gesicht und am Körper aufweisen
ENZYMATISCHES SYSTEM & INHALTSTOFFE:
Kollagenase
G/H PB220
Lyase PB72K
Allantoin
Vitamin A
Vitamin B3
Melatonin
VORTEILE:
Verbessert das Erscheinungsbild von Post-Akne-Narben
Optimiert die Hautstruktur
BEHANDLUNGSBEREICHE:
Gesicht
Körper
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).