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MERZ AESTHETICS
Radiesse® 1 x 1,5 ml
Radiesse® 1 x 1,5 ml
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RADIESSE® 1 X 1.5 ML
MERZ AESTHETICS®
Merz Aesthetics® ist Teil des traditionsreichen Familienunternehmens Merz, das 1908 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Seit den 1950er-Jahren steht der Name Merz für wegweisende Innovationen im Bereich der Schönheits- und Pflegeprodukte. Heute zählt Merz Aesthetics® weltweit zu den führenden Unternehmen in der medizinischen Ästhetik. Die Produkte sind seit vielen Jahren bekannt für ihre herausragende Qualität und setzen Maßstäbe in Wirksamkeit und Sicherheit.
RADIESSE® ist ein kollagenbiostimulierender Dermalfiller, der gezielt eingesetzt wird, um Gesicht und Hände sichtbar zu verjüngen. Das Präparat überzeugt durch einen dreifachen Effekt: Es sorgt zunächst für ein sofortiges Lifting, das der Haut mehr Spannkraft und Volumen verleiht. Gleichzeitig werden verlorene Gesichtskonturen neu definiert, wodurch das Gesicht harmonischer und jugendlicher wirkt. Darüber hinaus trägt RADIESSE® langanhaltend zur Verbesserung der Hautqualität bei, indem es die körpereigene Produktion von Kollagen und Elastin stimuliert.
Kollagen spielt dabei eine zentrale Rolle für ein jugendliches Erscheinungsbild. Es ist entscheidend für die Festigkeit, Elastizität und Struktur der Haut – Eigenschaften, die im Laufe der Zeit durch natürliche Alterungsprozesse abnehmen. Da Kollagen über 90 % des Hautgewichts ausmacht, zählt es zu den wichtigsten Bausteinen gesunder und widerstandsfähiger Haut. Durch die Aktivierung der natürlichen Kollagensynthese unterstützt RADIESSE® die Haut dabei, ihre Struktur von innen heraus zu stärken und ein glatteres, vitaleres und jugendlicheres Aussehen zu bewahren.
BEHANDLUNGSBEREICHE
- Gesicht
- Hand
INDIKATION
- Kollagenaufbau
KONZENTRATION
1 % CaHa (Calciumhydroxylapatit) in einem wässrigen Gel
NADEL-/KANÜLEN
2 x 27G ½ x 20mm
VERPACKUNGSINHALT
1 Fertigspritze à 1,5 ml
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
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