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AESPLLA® – PLLA-Biostimulator zur Kollagenstimulation und Volumenregeneration
AESPLLA® – PLLA-Biostimulator zur Kollagenstimulation und Volumenregeneration
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AESPLLA® ist ein innovativer PLLA-Biostimulator, der zur Wiederherstellung von Gesichtsvolumen und zur nachhaltigen Verbesserung der Hautqualität entwickelt wurde. Der Wirkstoff Poly-L-Milchsäure (PLLA) stimuliert die körpereigene Kollagenproduktion und unterstützt den schrittweisen Aufbau von neuem Kollagen. Dadurch verbessert sich die Hautstruktur langfristig, während Volumenverluste auf natürliche Weise ausgeglichen werden.
Poly-L-Milchsäure wird seit vielen Jahren erfolgreich in der Medizin eingesetzt und zeichnet sich durch eine hohe Biokompatibilität aus. Da AESPLLA® vollständig synthetischen Ursprungs ist, ist vor der Behandlung in der Regel kein Allergietest erforderlich.
Vorteile von AESPLLA®
- Unterstützt die natürliche Kollagenneubildung
- Langfristige Verbesserung der Hautqualität
- Stellt verlorenes Gesichtsvolumen schrittweise wieder her
- Verbessert Hautfestigkeit und Hautelastizität
- Biokompatible Poly-L-Milchsäure (PLLA)
- Kein Allergietest vor der Behandlung erforderlich
- Für professionelle Anwendungen in der ästhetischen Medizin
Behandlungsbereiche
- Schläfen
- Wangen
- Nasolabialfalten
- Marionettenfalten
- Großflächige Gesichtsareale
Anwendungsgebiete
- Volumenverlust im Gesicht
- Hautalterung
- Nachlassende Hautelastizität
- Verbesserung der Hautstruktur
- Kollagenstimulation
Hauptinhaltsstoff
Poly-L-Milchsäure (PLLA)
Poly-L-Milchsäure stimuliert die körpereigene Kollagenproduktion und unterstützt die langfristige Regeneration der Hautstruktur sowie den natürlichen Volumenaufbau.
Produktmerkmale
- PLLA-Biostimulator
- Unterstützt die Kollagenstimulation
- Langfristiger Volumenaufbau
- Biokompatibles, synthetisches Material
- Für professionelle Anwendungen
Verpackungsinhalt
- 1 Vial mit 365 mg Poly-L-Milchsäure (PLLA)
Wichtige Inhaltsstoffe
- 365 mg Poly-L-Milchsäure (PLLA)
Hinweis
Dieses Produkt ist ausschließlich für den professionellen Gebrauch bestimmt und darf nur an Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie entsprechend qualifizierte Fachanwender abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt gemäß § 3 Nr. 17 Medizinprodukterecht ausschließlich an entsprechend qualifizierte Anwender oder gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Verschreibung.
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