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ALIAXIN® SV Superior Volume 2 x 1.1 ml
ALIAXIN® SV Superior Volume 2 x 1.1 ml
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ALIAXIN® SV SUPERIOR VOLUME 2 X 1.1 ML
WAS IST ALIAXIN®?
Vitale Haut, straffe Gesichtskonturen, verbesserte Symmetrie sowie gesteigerte Elastizität und Feuchtigkeitsversorgung – das sind die ästhetischen und therapeutischen Effekte der ALIAXIN®-Produktreihe.
Die Hyaluronsäure-Filler von ALIAXIN® sorgen für einen natürlichen Lifting- und Volumeneffekt und nutzen die biologische Kraft der Hyaluronsäure, um die körpereigene Kollagenproduktion zu stimulieren und Reparaturprozesse in der Hautstruktur anzuregen.
Basierend auf umfassenden wissenschaftlichen Studien der IBSA Pharmaceutical Group wurden Hyaluronsäuren mit unterschiedlichen Molekulargewichten und Vernetzungsgraden kombiniert.
Das Ergebnis sind sechs hochentwickelte Formulierungen, die sämtliche Anforderungen moderner ästhetischer Gesichtsbehandlungen erfüllen – mit optimaler Gewebeintegration, außergewöhnlicher Verträglichkeit und höchster Patientensicherheit.
ALIAXIN® SV SUPERIOR VOLUME
Aliaxin SV ist ein hochwertiger, monophasischer Dermalfiller auf Basis quervernetzter Hyaluronsäure, der speziell für die Volumenbehandlung und Gesichtskonturierung entwickelt wurde. Das Gel integriert sich nahtlos in das umliegende Gewebe und sorgt für ein langanhaltendes, natürlich wirkendes Ergebnis.
Ideal geeignet ist Aliaxin SV für die Betonung und Definition von Wangen und Kieferlinie. Darüber hinaus lässt es sich gezielt zur Korrektur tiefer Falten und Linien einsetzen. Die enthaltene Hyaluronsäure stimuliert zusätzlich die körpereigene Kollagenproduktion, versorgt die Haut intensiv mit Feuchtigkeit und unterstützt so ein frisches, jugendliches Hautbild – auch langfristig.
BEHANDLUNGSBEREICHE
- Kinnbereich
- Marionettenfalten
- Nasolabialfalten
- Wangenbereich
INDIKATION
Volumenaufbau, Modellierung
KONZENTRATION
HA 25 mg/ml
NADEL-/Kanülen
27G x 13 mm & 27G x 19mm
VERPACKUNGSINHALT
2 x 1.1 ml Fertigspritze; 4 x Nadeln
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
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