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Exoxe Exosome - 5x (5ml hochmolekular HA + EXOSOME)
Exoxe Exosome - 5x (5ml hochmolekular HA + EXOSOME)
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Exoxe® | EXOSOME - 5SET BOX
EXOXE ist ein Produkt, dass in der Zusammensetzung über 6 Milliarden Mikropartikel aus extrazellulären Vesikeln, den so genannten Exosomen, die dank ihrer "durchdringenden" Eigenschaften eine tiefgreifende Hautverjüngung und -regeneration fördern, ohne dass Injektionen erforderlich sind. Die Exosomen werden synthetisch aus Kollagen mit innovativer IOT-Technologie gewonnen, wodurch Struktur und Wirkung von EXOXE® die gleichen, wie die menschlichen Exosomen sind.
ZUSAMMENSETZUNG / WIRKUNG :
- Hydrolisiertes Kollagen (886.000 PPM) und Kollagen (100.000 PPM): Sie verstärkt die Hautstruktur, verbessert die Elastizität, Straffheit, stimuliert Kollagenproduktion, fördert Hautregeneration
- Natriumhyaluronat - spendet Feuchtigkeit, reduziert Feuchtigkeitsverlust, glättet kleine Linien und Falten, sorgt für die Aufrechterhaltung des Feuchtigkeitsgehalts der Haut
- Trehalose - schützt die Haut vor Oxidationsstress und Umweltfaktoren, erhält das junge Aussehen der Haut und spendet viel Feuchtigkeit
- Regeneration - dank der einzigartigen Eigenschaften wird die Haut intensiv regeneriert, aufgehellt und gestrafft
- Verdichtung und Verstärkung der Haut
- Sie stimuliert die Kollagen- und Elastinproduktion, steigert die Produktion von Komponenten der extrazellulären Matrix
- verstärkt die Hautbarriere
INDIKATIONEN :
- trockene, schlaffe, beschädigte Haut mit Anzeichen der Hautalterung
- ausdünnendes, schwaches, geschädigtes, brüchiges Haar
- Hautläsionen, Akne- und atrophische Narben, Falten
PROTOKOLL :
1. Gesichtsanwendung
- 3 Sitzungen alle 1 - 2 Wochen | Dosierung 2,5 ml - 3,0 ml pro Sitzung
2. Haaranwendung
- mindestens 4 Sitzungen - Idealfall 4 + 2
- Dosierung - 5ml pro Sitzung
INHALT : 5x
- 1 Ampulle von Pure EXO®, 50mg
- 1 Ampulle von HA-Solution, 5ml
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
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