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PLURYAL® | MESOLINE BODYFIRM 10 x 5 ML
Pluryal® Mesoline BodyFirm ist ein fortschrittliches Mesotherapie-Produkt zur Hautstraffung, das speziell zur Bekämpfung von Cellulite und zur Förderung der Lymphdrainage entwickelt wurde. Es verbessert die Hautfestigkeit und sorgt für ein glatteres und gleichmäßigeres Hautbild. Dieses Produkt enthält eine Kombination wirkungsvoller Inhaltsstoffe wie Koffein, Carnitin, Artischocke, Bio-Silicum, Centella Asiatica und Ruscus Aculeatus. Diese Inhaltsstoffe sind dafür bekannt, Cellulite zu reduzieren und die Hautstruktur zu verbessern.
Pluryal® Mesoline BodyFirm sollte auf die von Cellulite betroffenen Bereiche wie Arme, Beine und Gesäß aufgetragen werden. Für die besten Ergebnisse wird empfohlen, die Behandlung in einem Kurs von 6 bis 8 Sitzungen im Abstand von 10 Tagen durchzuführen. Das Produkt kann sowohl im Microneedling als auch als Injektionsbehandlung verwendet werden.
PLURYAL® | MESOLINE
Pluryal® bietet eine Reihe sicherer und wirksamer Mesotherapie-Produkte zur Reduktion von Hautalterungszeichen. Diese Produkte zielen auf spezifische Probleme von Gesicht, Haaren und Körper ab und liefern langanhaltende, natürliche Ergebnisse. Die Pluryal Mesoline umfasst 9 Produkte, die zur Revitalisierung, Straffung, Aufhellung, Klärung, zum Schutz, zur Reparatur und Formung der Haut beitragen. Jedes Produkt kann einzeln oder kombiniert verwendet werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die Behandlungen sollten als Kur mit 5-8 Sitzungen im Abstand von 10-15 Tagen erfolgen. Zur Pflege sollte die Kur alle 6 Monate wiederholt werden.
WUSSTEN SIE SCHON?:
Das Produkt wird in Russland zur Beseitigung des Doppelkinns verwendet
Es lindert Ödeme nach der Entleerung durch seine entwässernde Wirkung
BEHANDLUNGSBEREICHE:
Gesicht
Rücken
HAUPTINHALTSSTOFFE:
L-Carnitin
Koffein
Silizium
Artischocke
Rusöus aculeatus
Centella asiatica
INDIKATION:
Cellulite
PACKUNGSINHALT:
10 x 5 ml
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).