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REJURAN® Healer – Polynukleotid Skin Booster zur Hautregeneration
REJURAN® Healer – Polynukleotid Skin Booster zur Hautregeneration
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REJURAN® Healer ist ein injizierbarer Skin Booster auf Basis von Polynukleotiden (PN), die aus Lachs-DNA gewonnen werden. Die bioaktiven Polynukleotide unterstützen die natürliche Regeneration der Haut, fördern die Kollagenbildung und tragen zum Wiederaufbau der extrazellulären Matrix bei. Gleichzeitig wird der Abbau wichtiger Strukturproteine reduziert, wodurch die Hautqualität nachhaltig verbessert werden kann.
Durch seine regenerativen Eigenschaften eignet sich REJURAN® Healer zur Verbesserung der Hautstruktur, Hautelastizität und Hautfeuchtigkeit. Das Ergebnis ist ein glatteres, strafferes und sichtbar revitalisiertes Hautbild.
Vorteile von REJURAN® Healer
- Unterstützt die natürliche Hautregeneration
- Fördert die körpereigene Kollagenbildung
- Verbessert Hautstruktur und Hautelastizität
- Intensive Hydratation der Haut
- Unterstützt die Regeneration der extrazellulären Matrix
- Für ein glatteres und ebenmäßigeres Hautbild
- Für professionelle Anwendungen in der ästhetischen Medizin
Anwendungsgebiete
- Hautalterung
- Feine Linien und Falten
- Nachlassende Hautelastizität
- Trockene und fahle Haut
- Hautregeneration
- Narben
- Dehnungsstreifen
Behandlungsbereiche
- Gesicht
- Hals
Hauptinhaltsstoff
Polynukleotide (PN)
Polynukleotide unterstützen die natürliche Geweberegeneration, fördern die Kollagenbildung und verbessern die Hautstruktur sowie die Hautelastizität nachhaltig.
Produktmerkmale
- Polynukleotid Skin Booster
- Unterstützt die Kollagenstimulation
- Fördert die Hautregeneration
- Intensive Hautrevitalisierung
- Für professionelle Anwendungen
Verpackungsinhalt
- 2 Fertigspritzen à 2 ml
Wichtige Inhaltsstoffe
- Polynukleotide (PN)
Hinweis
Dieses Produkt ist ausschließlich für den professionellen Gebrauch bestimmt und darf nur an Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie entsprechend qualifizierte Fachanwender abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt gemäß § 3 Nr. 17 Medizinprodukterecht ausschließlich an entsprechend qualifizierte Anwender oder gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Verschreibung.
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