Belderma
REJURAN® S – Polynukleotide Skin Booster zur Narbenregeneration
REJURAN® S – Polynukleotide Skin Booster zur Narbenregeneration
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
REJURAN® S ist ein speziell entwickelter Skin Booster auf Basis hochkonzentrierter Polynukleotide (PN) aus Lachs-DNA. Die bioaktiven Polynukleotide fördern die natürliche Kollagenbildung, unterstützen den Wiederaufbau der extrazellulären Matrix und tragen zur Regeneration geschädigten Hautgewebes bei. Dadurch wird die Hautstruktur nachhaltig verbessert und das Hautbild sichtbar verfeinert.
Dank seiner höheren Viskosität eignet sich REJURAN® S besonders für die gezielte Behandlung von Aknenarben, atrophischen Narben und lokalen Hautunregelmäßigkeiten. Die Formulierung unterstützt die Regeneration des Gewebes und trägt zu einer glatteren, festeren und gleichmäßigeren Hautstruktur bei.
Vorteile von REJURAN® S
- Unterstützt die natürliche Hautregeneration
- Fördert die körpereigene Kollagenbildung
- Verbessert Hautstruktur und Hautfestigkeit
- Unterstützt die Regeneration von Narbengewebe
- Höhere Viskosität für gezielte Anwendungen
- Für ein ebenmäßigeres Hautbild
- Für professionelle Anwendungen in der ästhetischen Medizin
Anwendungsgebiete
- Aknenarben
- Atrophische Narben
- Strukturelle Hautunregelmäßigkeiten
- Unebenes Hautbild
- Nachlassende Hautqualität
Behandlungsbereiche
- Gesicht
- Aknenarben
- Lokale Narbenareale
Hauptinhaltsstoff
Polynukleotide (PN)
Polynukleotide unterstützen die natürliche Geweberegeneration, fördern die Kollagenbildung und tragen zur Restrukturierung der extrazellulären Matrix bei.
Produktmerkmale
- Polynukleotide Skin Booster
- Höhere Viskosität für gezielte Narbenbehandlungen
- Unterstützt die Kollagenstimulation
- Fördert die Hautregeneration
- Für professionelle Anwendungen
Verpackungsinhalt
- 1 Fertigspritze à 1 ml
Wichtige Inhaltsstoffe
- Polynukleotide (PN)
Hinweis
Dieses Produkt ist ausschließlich für den professionellen Gebrauch bestimmt und darf nur an Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie entsprechend qualifizierte Fachanwender abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt gemäß § 3 Nr. 17 Medizinprodukterecht ausschließlich an entsprechend qualifizierte Anwender oder gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Verschreibung.
Teilen
