Auf Lager
Across
Revolax Fine Lidocaine 1 x 1,1 ml
Revolax Fine Lidocaine 1 x 1,1 ml
Verfügbarkeit für Abholungen konnte nicht geladen werden
REVOLAX™ | FINE LIDOCAINE 1 x 1,1 ml
Revolax Fine ist dank seiner leichten und hochviskosen Formel eine ausgezeichnete Wahl, um feinen Linien und Falten, einschließlich Glabellafalten, Dekolletés und Krähenfüßen, entgegenzuwirken. Bei der Anwendung trägt es zu einem jugendlichen, frischen und natürlichen Aussehen bei.
BEHANDLUNGSBEREICHE:
- Marionettenfalten
- Mentolabialfalten
- Nasolabialfalten
- periorale Falten
- Augenbereich
- Glabellafalten
- Halsfalten
- Knitterfalten
- Krähenfüße
REVOLAX™
Seit seiner Markteinführung im Jahr 2012 bietet REVOLAX™ Dermal Filler, die als sicher und risikoarm gelten und in Bezug auf einfache Anwendung, hochwertige Ergebnisse und Langlebigkeit mit den Branchenführern mithalten können. Dank seiner innovativen Vernetzungstechnologie und einer einzigartigen Konsistenz und Stabilität hat sich REVOLAX™ als einer der führenden Dermal Filler in Südkorea etabliert und auf dem asiatischen Markt große Erfolge erzielt.
- REVOLAX™ nutzt hochreine Hyaluronsäure auf pflanzlicher Basis und ist eine vollständig natürliche Substanz, die speziell darauf ausgerichtet ist, sich optimal mit dem menschlichen Hautgewebe zu synchronisieren.
- REVOLAX™ besitzt eine innovative Vernetzungstechnologie, die keine zusätzliche freie Hyaluronsäure erfordert, um die physikalischen Eigenschaften seiner Gelzusammensetzung anzupassen.
- Die bemerkenswert hohe Elastizität von REVOLAX™ sorgt für sofortiges und dauerhaftes Volumen sowie für eine subtile, natürliche Abnahme im Laufe der Zeit. Mit seiner flexiblen Konsistenz sorgt es für eine einfache Integration für ein allmähliches, anmutiges Verblassen, was zu einem natürlich aussehenden Finish führt
Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen sowie Kosmetiker*innen mit Heilpraktikerausbildung erfolgen, es sei denn, eine ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
Teilen

